Was informationelle Selbstbestimmung für uns bedeutet

In einem Treffen kürzlich sagte Sigmar Gabriel, die digitale Wirtschaft bedrohe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In einer fulminanten Rede hat Shoshana Zuboff das vor wenigen Tagen in Potsdam nochmal unterstrichen – sie stellt die Frage, wie eine digitale Zukunft aussehen müsste, die wir als unsere Heimat betrachten können – und ob das angesichts der ubiquitären Überwachungs-Infrastruktur, die die Digitalisierung offenbar unvermeidlich mit sich bringt, überhaupt denkbar ist.
Eine gute Frage. Auf die ich auch noch keine finale Antwort habe. Aber in einem bin ich mir sicher, und das müssen wir in diese Debatte reinbringen: Für meine Vorstellung einer informationellen Selbstbestimmung ist das Sharen von Daten und das Bewegen in digitalen Räumen keine Bedrohung, sondern essentieller Bestandteil – es ist Teil meiner Autonomie und Selbstgestaltung meine Location über Foursquare (Gott hab es selig) zu teilen, zu twittern und meinen „digitalen Freunden“ Bilder meiner Kinder zu schicken (ja, auch über Facebook). Das Digitale ist da also nicht eingedrungen und ich habe es auch nicht notgedrungen in Anbetracht der digitalen Welle irgendwie weitergeführt, mein Leben – ich kann und möchte mir ein Leben ohne die digitalen Aspekte der Selbstverwirklichung, der Vernetzung und Teilhabe gar nicht mehr vorstellen. Und sie haben ohne Zweifel eine Qualität hinzugefügt zu diesem Leben, die viel mit Solidarität, Nähe und „groups of inspiration“ zu tun hat und im non-digitalen so nicht vorhanden war. Es ist Teil meiner Heimat, schon lange.
Was das genau für Konsequenzen für die obige Debatte hat, weiss ich nicht genau – ich habe gewisse Sympathien für die post-privacy Bewegung schon allein, weil sie hilft, die nötigen Fragen in genau diesem Sinne radikal zu stellen. Ich glaube aber auch, dass wir Datenschutz brauchen, vielleicht an vielen Stellen sogar noch härter und unmissverständlicher als es die „Alten“ fordern. Und ich meine nicht nur gegenüber dem Staat und der NSA sondern durchaus auch gegenüber Unternehmen. Ich bin (inzwischen) davon überzeugt, dass wir diverse Rechtsgüter neu definieren müssen, teilweise radikal, manchmal aber vielleicht auch in Rückbesinnung auf frühere Zeiten des Umbruchs, wie z.B. bei meiner Idee die Algorithmen-Kontrolle mit der Brille der Pressefusionskontrolle zu betrachten, die nach dem Krieg handlungsleitend war. Das Internet ist Remix, braucht Zugang und ist de facto ein Teil des öffentlichen Raums und der sozialen Teilhabe, daher brauchen wir auch Netzneutralität und ein Grundrecht auf Netz.
Vor allem aber ist mir wichtig, dass wir diese Forderungen nicht stellen, weil wir unsere kostenlosen Downloads fürchten oder weil wir einfach Bandbreite geil finden. Wir fordern das alles, weil das Netz zu einem erweiterten Teil unseres Nervensystems geworden ist und zur Infrastruktur unseres Lebens. Daher geht es auch um so viel. Informationelle Selbstbestimmung heisst für uns Netz zu haben Sigmar Gabriel, please don’t mess it up.

Category: Netzpolitik 3 comments »

3 Responses to “Was informationelle Selbstbestimmung für uns bedeutet”

  1. Stephan Hansen-Oest

    Ich sehe das ähnlich wie Du. Und ich meine, dass viele selbst ernannte “Datenschützer” und auch einige Personen in Datenschutzaufsichtsbehörden das, was das BVerfG im Volkszählungsurteil mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht, nicht ganz verstanden haben oder es durch jahrelange Anwesenheit in einer eigenen “Filterblase” von “Datenschützern” (ja…auch das gab es vor Twitter u.ä.) verdrängt haben.

    Dabei brauchen wir eigentlich nur einen wesentlichen Satz aus dem Volkszählungsurteil zu zitieren. Das BVerfG schreibt zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung:

    “Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.”

    Das bedeutet aber auch, dass ich sehr wohl gerade Daten und auch Informationen über mich “sharen” kann. Das gehört zu meiner Grundrechtsausübung, und es hat schon seinen Grund, dass das BVerfG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur aus der Menschenwürde, sondern auch der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) hergeleitet hat. Ich habe das Recht, mich frei zu entfalten, solange ich damit nicht Rechte anderer (oder Rechtsvorschriften) verletze.

    Wenn mir aber der Gesetzgeber bestimmte Freiheiten untersagt, weil er z.B. bestimmte Datenverarbeiter für gefährlich hält, so werden meine Grundrechte damit zumindest tangiert, abhängig von der Eingriffstiefe sogar verletzt.

    Und genau hier würde ich mir wünschen, dass “Politik” sich ein bisschen mehr Gedanken macht und dabei auch das Menschenbild des Grundgesetzes wieder einfließen lässt. Nach meinem Verständnis sind wir zwar ein sozialer Staat, vor allem aber sehe ich den Menschen im Lichte unseres Grundgesetzes gerne als freies Individuum. Und wenn das Individuum Dienste im Web nutzen möchte, dann soll es das gerne tun dürfen, solange damit nicht Rechte anderer verletzt werden.

    Das hat für mich auch nichts mit Post-Privacy zu tun (kann den Ansatz nachvollziehen, ist aber nicht ansatzweise “meine Welt”), sondern mit Freiheit.

  2. Steffen Voß

    Ich glaube, Sigmar Gabriel sieht das gar nicht so fundamental anders. Er benutzt einfach andere Worte.

    Am Ende geht es darum, ob das Internet emanzipierend wirkt, oder ob es uns neuem Zwang unterwirft. Das müssen wir gestalten. So habe ich auch Sigmar Gabriel in letzter Zeit verstanden.

  3. ปั้มไลค์

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