Schulpflicht contra Versammlungsfreiheit
Ein zentrales Argument gegen die Freitags-Demonstrationen der Fridays4Future Bewegung ist ja, dass die Schulpflicht das höhere Gut sei, und zu befolgen wäre. Zunehmend beginnen Schulen auch härter durchzugreifen, erste Strafen werden verhängt. Die NRW Schulministerin folgt der Linie ihres Parteivorsitzenden und wirkt auf Einhaltung der Schulpflicht und Bestrafungen der SchülerInnen hin. Wie beschämend. Was könnte man tolles draus machen als Schule, wenn Schülerinnen sich plötzlich für Politik und komplexe wissenschaftliche Zusammenhänge interessieren…
Aber nun gut, in diesem Post soll es um einen anderen Aspekt gehen, den Philipp Banse und Ulf Buermeyer in der Lage der Nation vor einigen Tagen aufgebracht haben – nämlich die Frage, ob die Schulgesetze der Länder tatsächlich höher stehen als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Ulf Buermeyer (seines Zeichens Richter am Berliner Landgericht) wies in der Sendung darauf hin, dass z.B. in NRW das Schulgesetz zwar einen Katalog von Einschränkungen der Grundrechte aufzählt, die Versammlungsfreiheit dabei allerdings nicht auftauchen würde. Er hält es daher für sehr spannend abschliessend zu beurteilen, ob es wirklich durchsetzbar wäre, SchülerInnen für die Teilnahme an den freitäglichen Protesten zu belangen.
Ich will es mir daher hier schlicht kurz zur Aufgabe machen, für alle 16 Bundesländer aufzulisten, ob in deren Schulgesetz eine Einschränkung des Demonstrationsrechts vorgesehen ist, oder nicht:
- Baden-Württemberg: nein
- Bayern: nein
- NRW: nein
- Niedersachsen: nein
- Hamburg: nein
- Berlin: nein
- Brandenburg: nein
- Mecklenburg-Vorpommern: nein
- Sachsen: nein
- Thüringen: nein
- Saarland: nein
- Sachsen-Anhalt: nein
- Hessen: nein
- Bremen: nein
- Rheinland-Pfalz: nein
- Schleswig-Holstein: nein
Weitere juristische Anmerkungen oder Ergänzungen gerne in den Kommentaren oder als Email an mich, ich pflege es dann hier ein.
Category: Uncategorized Comments Off on Schulpflicht contra Versammlungsfreiheit